Kaum ein Thema verunsichert Hausbesitzer derzeit mehr als die Frage: Muss ich meine Heizung jetzt austauschen – und wenn ja, welche darf ich einbauen? Das alte „Heizungsgesetz“, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Förderungen, steigende CO₂-Preise – die Nachrichtenlage ist verwirrend, widersprüchlich und ändert sich scheinbar ständig.
Dabei ist die Situation eigentlich klarer, als viele denken. In diesem Artikel erfahren Sie, was aktuell gilt, was sich mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz ändert, welche Heizung für Sie die richtige ist – und wie wir Ihnen bei Marktplatz Sanierung helfen, den richtigen Schritt zur richtigen Zeit zu machen.
Warum sind so viele Hausbesitzer verunsichert?
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat 2024 in Kraft und schrieb vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
- Zahlreiche Ausnahmen, Übergangsfristen und die Koppelung an die kommunale Wärmeplanung machten das Gesetz schwer verständlich.
- Ende 2025 / Anfang 2026 kündigte die neue Bundesregierung an, das GEG grundlegend zu reformieren – unter dem neuen Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
- Die Verabschiedung verzögert sich: Das Kabinett soll voraussichtlich am 13. Mai 2026 über den Gesetzentwurf beraten. Das Inkrafttreten wird nun frühestens für Mitte bis Ende Juli 2026, möglicherweise erst Anfang August erwartet. energie-fachberater
Das Ergebnis: Viele Menschen warten ab, schieben Entscheidungen auf – und das oft zum eigenen Nachteil.
Was gilt aktuell? Der Status quo beim Heizungstausch
Solange das GModG noch nicht in Kraft ist, gilt das bestehende GEG 2024. Das Wichtigste in Kürze:
- Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Es gibt keine Pflicht, eine funktionierende Gas- oder Ölheizung sofort auszutauschen.
- Reparaturen sind erlaubt. Geht Ihre Heizung kaputt, darf sie repariert werden.
- Beim Einbau einer neuen Heizung gilt grundsätzlich die 65 %-Pflicht für erneuerbare Energien – allerdings greifen für Bestandsgebäude zahlreiche Übergangsfristen und Ausnahmen, je nach kommunaler Wärmeplanung.
- Wichtige Fristverlängerung: Die Übergangsfrist, die am 1. Juli 2026 in Großstädten über 100.000 Einwohner die 65 %-Pflicht hätte aktivieren sollen, wurde per Kabinettsbeschluss auf den 1. November 2026 verschoben – um Zeit für das neue GModG zu schaffen. energie-fachberater
Fazit: Niemand muss überstürzt handeln. Wer aber ohnehin plant, die Heizung zu erneuern, sollte die aktuelle Förderlage nutzen – denn die Förderung ist attraktiv und läuft möglicherweise nicht ewig in dieser Form.
Was ändert sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?
Die geplante Reform bringt wesentliche Erleichterungen – aber auch neue Anforderungen. Das sind die wichtigsten Eckpunkte, die die Bundesregierung bisher angekündigt hat energie-fachberater:
Die 65 %-Pflicht fällt weg – zunächst
Die strenge Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen müssen, soll gestrichen werden. Auch die Koppelung an die kommunale Wärmeplanung entfällt.
Das bedeutet: Gas- und Ölheizungen sollen wieder einfacher eingebaut werden dürfen – unabhängig davon, was die Gemeinde plant.
Neue Beimischungspflicht ab 2029
Die „Freiheit“ hat einen Preis: Ab 1. Januar 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen:
- Ab 2029: mindestens 10 % Biogas, Biomethan, Bioöl oder synthetische Kraftstoffe
- Dieser Anteil soll in weiteren Schritten bis 2030 und darüber hinaus ansteigen
Für bestehende Gas- und Ölheizungen sind ebenfalls Quoten geplant – hier sind aber die Lieferanten, nicht die Eigentümer, in der Pflicht.
Was bedeutet das für Sie als Hausbesitzer?
Wer jetzt eine neue Gasheizung einbaut, profitiert kurzfristig von günstigen Anschaffungskosten. Langfristig aber entstehen voraussichtlich höhere Betriebskosten: Biogastarife liegen nach aktuellen Analysen bereits heute rund 25 % über herkömmlichen Erdgaspreisen – und der CO₂-Preis steigt weiter. energie-fachberater
Wer auf eine klimafreundliche Heizung setzt – Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie – sichert sich langfristig gegen steigende Energiepreise ab und profitiert von attraktiver Förderung.
Welche Heizung ist die richtige für mein Haus?
Es gibt keine universelle Antwort – aber es gibt klare Kriterien. Die wichtigsten Optionen im Überblick:
| Heizsystem | Vorteile | Nachteile | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | Sehr geringe Betriebskosten, hohe Förderung | Höhere Anschaffungskosten, ggf. Gebäudehülle anpassen | Gut gedämmte Gebäude, Neubauten |
| Pelletheizung | Erneuerbar, förderfähig | Lagerraum notwendig | Ländliche Gebiete, größere Gebäude |
| Solarthermie (Ergänzung) | Kostenfrei Energie, staatlich gefördert | Kein Alleinbetrieb möglich | Als Ergänzungssystem ideal |
| Gasheizung (neu) | Günstige Anschaffung | Steigende Betriebskosten, CO₂-Pflicht ab 2029 | Überganglösung, wenn Umbau nicht möglich |
| Fernwärme | Wartungsarm, oft erneuerbar | Abhängig vom Netzausbau | Städtische Lagen |
Förderung: Was Sie sich jetzt sichern können
Die Förderung für klimafreundliche Heizungen ist aktuell noch attraktiv. Laut Bundesregierung ist die Förderung bis 2029 gesichert – ob und wie sie sich danach verändert, ist offen. energie-fachberater
KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen
Das zentrale Förderprogramm für den Heizungstausch ist der KfW-Zuschuss 458:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten energie-beratung-schmidt
- Verschiedene Boni können die Förderung auf bis zu 70 % steigern (z. B. Einkommensbonus, Speed-Bonus beim Austausch einer alten Heizung) energie-beratung-schmidt
- Maximaler Zuschuss für ein Einfamilienhaus: bis zu 23.500 Euro (Stand: 07.02.2025)
KfW 358/359 – Ergänzungskredit
Ergänzend zur Zuschussförderung können Sie mit dem Ergänzungskredit die verbleibenden Investitionskosten zinsgünstig finanzieren. So lässt sich der Heizungstausch auch mit begrenztem Eigenkapital stemmen.
iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan
Bevor Sie in eine neue Heizung investieren, lohnt sich ein Blick auf das Gesamtbild: Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, wie Heizung, Dämmung und weitere Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt werden. Wer einen iSFP hat, erhält bei geförderten Maßnahmen einen zusätzlichen Bonus. Die Erstellung des iSFP wird durch die BAFA gefördert.
Häufige Fehler beim Heizungstausch – und wie Sie sie vermeiden
Viele Hausbesitzer machen teure Fehler, weil sie sich schlechter informieren lassen oder falsche Schlüsse aus der medialen Berichterstattung ziehen. Die häufigsten:
Fehler 1: Blindes Abwarten „Ich warte, bis das neue Gesetz da ist.“ Das klingt vernünftig – kostet aber möglicherweise Fördergelder und Zeit. Wer eine kaputte oder sehr alte Heizung hat, sollte jetzt handeln.
Fehler 2: Entscheidung ohne Gebäudeanalyse Eine Wärmepumpe ist nicht automatisch die beste Lösung für jedes Haus. Ohne Analyse von Dämmzustand, Heizkörpern und Gebäudehülle riskieren Sie teure Fehlentscheidungen.
Fehler 3: Förderantrag nach Beauftragung stellen Der Förderantrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden – sonst gibt es keine Förderung.
Fehler 4: Auf Handwerker ohne Energieberatung verlassen Handwerker sind Experten für den Einbau – nicht zwingend für die optimale Systemlösung und Förderung. Holen Sie sich eine unabhängige Beratung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen? Aktuell ja, mit bestimmten Auflagen. Mit dem geplanten GModG soll dies noch einfacher werden – allerdings kommen ab 2029 Beimischungspflichten für CO₂-neutrale Brennstoffe.
Wann tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft? Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich am 13. Mai 2026 im Bundeskabinett beraten werden. Das Inkrafttreten wird frühestens für Mitte bis Ende Juli 2026 erwartet, möglicherweise auch erst Anfang August. energie-fachberater
Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch? Die KfW-Förderung (Programm 458) bietet eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Mit verschiedenen Boni sind bis zu 70 % möglich. Der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt laut aktuellem Stand bei bis zu 23.500 Euro. baufi24
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und brauche ich ihn? Der iSFP ist eine staatlich geförderte Beratungsleistung, die zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Er ist nicht Pflicht, erhöht aber die Förderhöhe bei Folgemaßnahmen und hilft, teure Fehler zu vermeiden.
Fazit: Jetzt handeln – aber mit Plan
Die Verunsicherung rund um Heizungsgesetz und Gebäudemodernisierungsgesetz ist verständlich. Aber: Abwarten ist selten die beste Strategie. Die Förderung ist attraktiv, die Kosten für fossile Energie werden langfristig steigen, und wer eine alte, ineffiziente Heizung hat, zahlt jeden Monat drauf.
Was Sie jetzt brauchen, ist keine Panik – sondern einen klaren Plan. Und genau dabei sind wir von Marktplatz Sanierung für Sie da.
Wir bei Marktplatz Sanierung begleiten Sie von der ersten Frage bis zur Handwerkersuche:
Kostenfreie Erstberatung – Wir hören zu und schauen gemeinsam auf Ihre Situation
Gebäudeanalyse – Wir schauen uns als erstes Ihre Immobile als ganzes an und geben Ihnen dann unsere Gedanken und Tipps mit
Sanierungsplan – Die Heizung ist ein Teil des Gebäudes, Es macht Sinn, das ganze Gebäude in die Sanierung mit einzubeziehen
Förder- und Finanzierungsberatung – Wir kennen alle aktuellen Programme und helfen bei der der Beantragung der Förderung und der Finanzierung
Qualifiziertes Handwerkernetzwerk – Wir vermitteln geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region
Digitale Gebäudeakte – Alles an einem Ort, die Handwerksfirmen erhalten zur Angebotserstellung sämtliche Unterlagen. Das schafft Geschwindigkeit, Klarheit und Transparenz.
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Quellenangaben (Stand: Mai 2026):
- energie-fachberater.de: „Update GEG/GModG: Bundesregierung verschiebt Frist für 65%-Regel“, abgerufen am 05.05.2026: https://www.energie-fachberater.de/news/diskussion-um-geg-wie-gehts-weiter-mit-dem-heizungsgesetz.php
- KfW Bankengruppe: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), abgerufen am 05.05.2026: https://www.kfw.de/inlandsfoer…