Heizungserneuerung 2026: Was Eigentümer jetzt wirklich wissen müssen

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Kaum ein Thema verunsichert Hausbesitzer derzeit mehr als die Frage: Muss ich meine Heizung jetzt austauschen – und wenn ja, welche darf ich einbauen? Das alte „Heizungsgesetz“, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Förderungen, steigende CO₂-Preise – die Nachrichtenlage ist verwirrend, widersprüchlich und ändert sich scheinbar ständig.

Dabei ist die Situation eigentlich klarer, als viele denken. In diesem Artikel erfahren Sie, was aktuell gilt, was sich mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz ändert, welche Heizung für Sie die richtige ist – und wie wir Ihnen bei Marktplatz Sanierung helfen, den richtigen Schritt zur richtigen Zeit zu machen.

Warum sind so viele Hausbesitzer verunsichert?

Die Verwirrung ist verständlich. In den letzten Jahren hat die Politik rund um das Thema Heizungserneuerung mehrfach die Richtung gewechselt:
 
  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat 2024 in Kraft und schrieb vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
  • Zahlreiche Ausnahmen, Übergangsfristen und die Koppelung an die kommunale Wärmeplanung machten das Gesetz schwer verständlich.
  • Ende 2025 / Anfang 2026 kündigte die neue Bundesregierung an, das GEG grundlegend zu reformieren – unter dem neuen Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
  • Die Verabschiedung verzögert sich: Das Kabinett soll voraussichtlich am 13. Mai 2026 über den Gesetzentwurf beraten. Das Inkrafttreten wird nun frühestens für Mitte bis Ende Juli 2026, möglicherweise erst Anfang August erwartet. energie-fachberater
 

Das Ergebnis: Viele Menschen warten ab, schieben Entscheidungen auf – und das oft zum eigenen Nachteil.

 

Was gilt aktuell? Der Status quo beim Heizungstausch

Solange das GModG noch nicht in Kraft ist, gilt das bestehende GEG 2024. Das Wichtigste in Kürze:

  • Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Es gibt keine Pflicht, eine funktionierende Gas- oder Ölheizung sofort auszutauschen.
  • Reparaturen sind erlaubt. Geht Ihre Heizung kaputt, darf sie repariert werden.
  • Beim Einbau einer neuen Heizung gilt grundsätzlich die 65 %-Pflicht für erneuerbare Energien – allerdings greifen für Bestandsgebäude zahlreiche Übergangsfristen und Ausnahmen, je nach kommunaler Wärmeplanung.
  • Wichtige Fristverlängerung: Die Übergangsfrist, die am 1. Juli 2026 in Großstädten über 100.000 Einwohner die 65 %-Pflicht hätte aktivieren sollen, wurde per Kabinettsbeschluss auf den 1. November 2026 verschoben – um Zeit für das neue GModG zu schaffen. energie-fachberater
 

Fazit: Niemand muss überstürzt handeln. Wer aber ohnehin plant, die Heizung zu erneuern, sollte die aktuelle Förderlage nutzen – denn die Förderung ist attraktiv und läuft möglicherweise nicht ewig in dieser Form.

Was ändert sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

Die geplante Reform bringt wesentliche Erleichterungen – aber auch neue Anforderungen. Das sind die wichtigsten Eckpunkte, die die Bundesregierung bisher angekündigt hat energie-fachberater:


Die 65 %-Pflicht fällt weg – zunächst 

Die strenge Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen müssen, soll gestrichen werden. Auch die Koppelung an die kommunale Wärmeplanung entfällt.

Das bedeutet: Gas- und Ölheizungen sollen wieder einfacher eingebaut werden dürfen – unabhängig davon, was die Gemeinde plant.

Neue Beimischungspflicht ab 2029

Die „Freiheit“ hat einen Preis: Ab 1. Januar 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen: 

  • Ab 2029: mindestens 10 % Biogas, Biomethan, Bioöl oder synthetische Kraftstoffe
  • Dieser Anteil soll in weiteren Schritten bis 2030 und darüber hinaus ansteigen
 

Für bestehende Gas- und Ölheizungen sind ebenfalls Quoten geplant – hier sind aber die Lieferanten, nicht die Eigentümer, in der Pflicht.

 

Was bedeutet das für Sie als Hausbesitzer? 

Wer jetzt eine neue Gasheizung einbaut, profitiert kurzfristig von günstigen Anschaffungskosten. Langfristig aber entstehen voraussichtlich höhere Betriebskosten: Biogastarife liegen nach aktuellen Analysen bereits heute rund 25 % über herkömmlichen Erdgaspreisen – und der CO₂-Preis steigt weiter. energie-fachberater

Wer auf eine klimafreundliche Heizung setzt – Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie – sichert sich langfristig gegen steigende Energiepreise ab und profitiert von attraktiver Förderung.

Welche Heizung ist die richtige für mein Haus?

Es gibt keine universelle Antwort – aber es gibt klare Kriterien. Die wichtigsten Optionen im Überblick:

Heizsystem Vorteile Nachteile Geeignet für
Wärmepumpe Sehr geringe Betriebskosten, hohe Förderung Höhere Anschaffungskosten, ggf. Gebäudehülle anpassen Gut gedämmte Gebäude, Neubauten
Pelletheizung Erneuerbar, förderfähig Lagerraum notwendig Ländliche Gebiete, größere Gebäude
Solarthermie (Ergänzung) Kostenfrei Energie, staatlich gefördert Kein Alleinbetrieb möglich Als Ergänzungssystem ideal
Gasheizung (neu) Günstige Anschaffung Steigende Betriebskosten, CO₂-Pflicht ab 2029 Überganglösung, wenn Umbau nicht möglich
Fernwärme Wartungsarm, oft erneuerbar Abhängig vom Netzausbau Städtische Lagen
Unser Rat: 
Lassen Sie sich nicht von der aktuellen politischen Debatte treiben, sondern schauen Sie, was für Ihr Gebäude, Ihre Situation und Ihren Geldbeutel langfristig sinnvoll ist. Genau dabei helfen wir Ihnen.
 

Förderung: Was Sie sich jetzt sichern können

Die Förderung für klimafreundliche Heizungen ist aktuell noch attraktiv. Laut Bundesregierung ist die Förderung bis 2029 gesichert – ob und wie sie sich danach verändert, ist offen. energie-fachberater

 

KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen 

Das zentrale Förderprogramm für den Heizungstausch ist der KfW-Zuschuss 458:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten energie-beratung-schmidt
  • Verschiedene Boni können die Förderung auf bis zu 70 % steigern (z. B. Einkommensbonus, Speed-Bonus beim Austausch einer alten Heizung) energie-beratung-schmidt
  • Maximaler Zuschuss für ein Einfamilienhaus: bis zu 23.500 Euro (Stand: 07.02.2025)
 
 ⚠️ Wichtig: Die genauen Fördersätze und Boni können sich ändern. Lassen Sie sich vor Antragstellung aktuell beraten – wir helfen Ihnen dabei, die maximale Förderung auszuschöpfen.
 

KfW 358/359 – Ergänzungskredit

Ergänzend zur Zuschussförderung können Sie mit dem Ergänzungskredit die verbleibenden Investitionskosten zinsgünstig finanzieren. So lässt sich der Heizungstausch auch mit begrenztem Eigenkapital stemmen.

iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan

Bevor Sie in eine neue Heizung investieren, lohnt sich ein Blick auf das Gesamtbild: Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, wie Heizung, Dämmung und weitere Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt werden. Wer einen iSFP hat, erhält bei geförderten Maßnahmen einen zusätzlichen Bonus. Die Erstellung des iSFP wird durch die BAFA gefördert.

Führen Sie hier Ihren persönlichen Fördercheck durch:  Fördercheck Stadtmüller Finanzierung und Beratung
 

Häufige Fehler beim Heizungstausch – und wie Sie sie vermeiden

Viele Hausbesitzer machen teure Fehler, weil sie sich schlechter informieren lassen oder falsche Schlüsse aus der medialen Berichterstattung ziehen. Die häufigsten:

❌ Fehler 1: Blindes Abwarten „Ich warte, bis das neue Gesetz da ist.“ Das klingt vernünftig – kostet aber möglicherweise Fördergelder und Zeit. Wer eine kaputte oder sehr alte Heizung hat, sollte jetzt handeln.

❌ Fehler 2: Entscheidung ohne Gebäudeanalyse Eine Wärmepumpe ist nicht automatisch die beste Lösung für      jedes Haus. Ohne Analyse von Dämmzustand, Heizkörpern und Gebäudehülle riskieren Sie teure Fehlentscheidungen.

❌ Fehler 3: Förderantrag nach Beauftragung stellen Der Förderantrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden – sonst gibt es keine Förderung.

❌ Fehler 4: Auf Handwerker ohne Energieberatung verlassen Handwerker sind Experten für den Einbau – nicht zwingend für die optimale Systemlösung und Förderung. Holen Sie sich eine unabhängige Beratung.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich meine alte Gas- oder Ölheizung sofort austauschen? Nein. Es gibt keine Pflicht, eine funktionierende Heizung zu ersetzen. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
 

Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen? Aktuell ja, mit bestimmten Auflagen. Mit dem geplanten GModG soll dies noch einfacher werden – allerdings kommen ab 2029 Beimischungspflichten für CO₂-neutrale Brennstoffe.

Wann tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft? Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich am 13. Mai 2026 im Bundeskabinett beraten werden. Das Inkrafttreten wird frühestens für Mitte bis Ende Juli 2026 erwartet, möglicherweise auch erst Anfang August. energie-fachberater

Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch? Die KfW-Förderung (Programm 458) bietet eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Mit verschiedenen Boni sind bis zu 70 % möglich. Der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt laut aktuellem Stand bei bis zu 23.500 Euro. baufi24

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und brauche ich ihn? Der iSFP ist eine staatlich geförderte Beratungsleistung, die zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Er ist nicht Pflicht, erhöht aber die Förderhöhe bei Folgemaßnahmen und hilft, teure Fehler zu vermeiden.

 

Fazit: Jetzt handeln – aber mit Plan 

Die Verunsicherung rund um Heizungsgesetz und Gebäudemodernisierungsgesetz ist verständlich. Aber: Abwarten ist selten die beste Strategie. Die Förderung ist attraktiv, die Kosten für fossile Energie werden langfristig steigen, und wer eine alte, ineffiziente Heizung hat, zahlt jeden Monat drauf.

Was Sie jetzt brauchen, ist keine Panik – sondern einen klaren Plan. Und genau dabei sind wir von Marktplatz Sanierung für Sie da. 

 So unterstützt Sie Marktplatz Sanierung

Wir bei Marktplatz Sanierung begleiten Sie von der ersten Frage bis zur Handwerkersuche:

✅ Kostenfreie Erstberatung – Wir hören zu und schauen gemeinsam auf Ihre Situation 

✅ Gebäudeanalyse – Wir schauen uns als erstes Ihre Immobile als ganzes an und geben Ihnen dann unsere Gedanken und Tipps mit

✅ Sanierungsplan – Die Heizung ist ein Teil des Gebäudes, Es macht Sinn, das ganze Gebäude in die Sanierung mit einzubeziehen

✅ Förder- und Finanzierungsberatung – Wir kennen alle aktuellen Programme und helfen bei der der Beantragung der Förderung und der Finanzierung 

✅ Qualifiziertes Handwerkernetzwerk – Wir vermitteln geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region

✅ Digitale Gebäudeakte – Alles an einem Ort, die Handwerksfirmen erhalten zur Angebotserstellung sämtliche Unterlagen. Das schafft Geschwindigkeit, Klarheit und Transparenz. 

 

📞 Jetzt unverbindlich beraten lassen

Gottfried Stadtmüller | Marktplatz Sanierung 

🌐 www.marktplatz-sanierung.de 

📞 0831 20694735

 

Kein Druck, keine versteckten Kosten – einfach ein offenes Gespräch über Ihre Möglichkeiten. 

Quellenangaben (Stand: Mai 2026):

 
 Autor: Gottfried Stadtmüller