Heizungserneuerung 2026: Was Eigentümer jetzt wirklich wissen müssen

Kaum ein Thema verunsichert Hausbesitzer derzeit mehr als die Frage: Muss ich meine Heizung jetzt austauschen – und wenn ja, welche darf ich einbauen? Das alte „Heizungsgesetz“, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Förderungen, steigende CO₂-Preise – die Nachrichtenlage ist verwirrend, widersprüchlich und ändert sich scheinbar ständig. Dabei ist die Situation eigentlich klarer, als viele denken. In diesem Artikel erfahren Sie, was aktuell gilt, was sich mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz ändert, welche Heizung für Sie die richtige ist – und wie wir Ihnen bei Marktplatz Sanierung helfen, den richtigen Schritt zur richtigen Zeit zu machen. Besonders für Eigentümer im Allgäu und rund um Kempten stellen wir in diesem Beitrag alle wichtigen Fakten zur neuen Heizung und zur aktuellen Förderlage zusammen. → Zum Sanierungs-Start auf www.marktplatz-sanierung.de Warum sind so viele Hausbesitzer verunsichert? Die Verwirrung ist verständlich. In den letzten Jahren hat die Politik rund um das Thema Heizungserneuerung oder Heizungssanierung mehrfach die Richtung gewechselt: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat 2024 in Kraft und schrieb vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Zahlreiche Ausnahmen, Übergangsfristen und die Koppelung an die kommunale Wärmeplanung machten das Gesetz schwer verständlich. Ende 2025 / Anfang 2026 kündigte die neue Bundesregierung an, das GEG grundlegend zu reformieren – unter dem neuen Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Das Kabinett hat am 13. Mai 2026 das das neue Gebäudemodernisierungs-gesetz beschlossen. Das Inkrafttreten wird nun frühestens für Mitte bis Ende Juli 2026, möglicherweise erst Anfang August erwartet. energie-fachberater Das Ergebnis: Viele Menschen warten ab, schieben Entscheidungen auf – und das oft zum eigenen Nachteil. Was gilt aktuell? Der Status quo beim Heizungstausch Solange das GModG noch nicht in Kraft ist, gilt das bestehende GEG 2024. Das Wichtigste in Kürze: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Es gibt keine Pflicht, eine funktionierende Gas- oder Ölheizung sofort auszutauschen. Reparaturen sind erlaubt. Geht Ihre Heizung kaputt, darf sie repariert werden. Beim Einbau einer neuen Heizung gilt grundsätzlich die 65 %-Pflicht für erneuerbare Energien – allerdings greifen für Bestandsgebäude zahlreiche Übergangsfristen und Ausnahmen, je nach kommunaler Wärmeplanung. Wichtige Fristverlängerung: Die Übergangsfrist, die am 1. Juli 2026 in Großstädten über 100.000 Einwohner die 65 %-Pflicht hätte aktivieren sollen, wurde per Kabinettsbeschluss auf den 1. November 2026 verschoben – um Zeit für das neue GModG zu schaffen. energie-fachberater Fazit: Niemand muss überstürzt handeln. Wer aber ohnehin plant, die Heizung zu erneuern, sollte die aktuelle Förderlage nutzen – denn die Förderung ist attraktiv und läuft möglicherweise nicht ewig in dieser Form. Was ändert sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)? Die geplante Reform bringt wesentliche Erleichterungen – aber auch neue Anforderungen. Das sind die wichtigsten Eckpunkte, die die Bundesregierung bisher angekündigt hat energie-fachberater: Die 65 %-Pflicht fällt weg – zunächst Die strenge Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen müssen, soll gestrichen werden. Auch die Koppelung an die kommunale Wärmeplanung entfällt. Das bedeutet: Gas- und Ölheizungen sollen wieder einfacher eingebaut werden dürfen – unabhängig davon, was die Gemeinde plant. Neue Beimischungspflicht ab 2029 Die „Freiheit“ hat einen Preis: Ab 1. Januar 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen: Ab 2029: mindestens 10 % Biogas, Biomethan, Bioöl oder synthetische Kraftstoffe Dieser Anteil soll in weiteren Schritten bis 2030 und darüber hinaus ansteigen Für bestehende Gas- und Ölheizungen sind ebenfalls Quoten geplant – hier sind aber die Lieferanten, nicht die Eigentümer, in der Pflicht. Was bedeutet das für Sie als Hausbesitzer? Wer jetzt eine neue Gasheizung einbaut, profitiert kurzfristig von günstigen Anschaffungskosten. Langfristig aber entstehen voraussichtlich höhere Betriebskosten: Biogastarife liegen nach aktuellen Analysen bereits heute rund 25 % über herkömmlichen Erdgaspreisen – und der CO₂-Preis steigt weiter. energie-fachberater Wer auf eine klimafreundliche Heizung setzt – Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie – sichert sich langfristig gegen steigende Energiepreise ab und profitiert von attraktiver Förderung. Welche Heizung austauschen – Gas Heizung, Wärmepumpe oder Öl Heizung? Es gibt keine universelle Antwort – aber es gibt klare Kriterien. Die wichtigsten Optionen im Überblick: Heizsystem Vorteile Nachteile Geeignet für Wärmepumpe Sehr geringe Betriebskosten, hohe Förderung Höhere Anschaffungskosten, ggf. Gebäudehülle anpassen Gut gedämmte Gebäude, Neubauten Pelletheizung Erneuerbar, förderfähig Lagerraum notwendig Ländliche Gebiete, größere Gebäude Solarthermie (Ergänzung) Kostenfrei Energie, staatlich gefördert Kein Alleinbetrieb möglich Als Ergänzungssystem ideal Gas Heizung (neu mit Beimischungpflicht ab 2029) Günstige Anschaffung Steigende Betriebskosten, CO₂-Pflicht ab 2029 Überganglösung, wenn Umbau nicht möglich Fernwärme Wartungsarm, oft erneuerbar Abhängig vom Netzausbau Städtische Lagen Unser Rat:Lassen Sie sich nicht von der aktuellen politischen Debatte treiben, sondern schauen Sie, was für Ihr Gebäude, Ihre Situation und Ihren Geldbeutel langfristig sinnvoll ist. Genau dabei helfen wir Ihnen. Förderung: Was Sie sich jetzt sichern können Die Förderung für klimafreundliche Heizungen ist aktuell noch attraktiv. Laut Bundesregierung ist die Förderung bis 2029 gesichert – ob und wie sie sich danach verändert, ist offen. energie-fachberater KfW Förderung & Zuschuss: So finanzieren Sie die neue Heizung 2026 Die KfW Heizungsförderung (Programm 458) ist der wichtigste staatliche Zuschuss beim Heizung austauschen. Ergänzend dazu können über die BAFA Förderungen für Energieberatung und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) beantragt werden. Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten KfW Website Verschiedene Boni können die Förderung auf bis zu 70 % steigern (z. B. Einkommensbonus, Speed-Bonus beim Austausch einer alten Heizung) KfW Website Maximaler Zuschuss für ein Einfamilienhaus: bis zu 23.500 Euro (Stand: 07.05.2025) Auf der Homepage www.energie-fachberater.de sind die Förderprogramme bestens und verständlich erklärt. Wichtig: Die genauen Fördersätze und Boni können sich ändern. Lassen Sie sich vor Antragstellung aktuell beraten – wir helfen Ihnen dabei, die maximale Förderung auszuschöpfen. KfW 358/359 – Ergänzungskredit Ergänzend zur Zuschussförderung können Sie mit dem Ergänzungskredit die verbleibenden Investitionskosten zinsgünstig finanzieren. So lässt sich der Heizungstausch auch mit begrenztem Eigenkapital stemmen. iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan Bevor Sie in eine neue Heizung investieren, lohnt sich ein Blick auf das Gesamtbild: Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, wie Heizung, Dämmung und weitere Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt werden. Wer einen iSFP hat, erhält bei geförderten Maßnahmen einen zusätzlichen Bonus. Die Erstellung des iSFP wird durch die BAFA gefördert. Im Blog Beitrag zur gesamten KfW & BAFA Förderung erhalten Sie einen vollständigen Einblick. Führen Sie hier Ihren persönlichen Fördercheck durch: Fördercheck Stadtmüller Finanzierung und Beratung Häufige Fehler beim Heizungstausch – und wie Sie sie vermeiden Viele Hausbesitzer machen